MÜLLER PAPARIS
EXPERTISE · SPORTRECHT

Sichtbarkeit wirtschaftlich nutzen und rechtlich kontrollieren.

Wir beraten Athleten, Clubs, Marken und Management bei Sponsoring, Werbung, Name, Bild, Marke und Inhalten. Persönliche, clubbezogene und kommerzielle Rechte werden klar voneinander abgegrenzt.

Wobei können wir Sie unterstützen?
01 / 04

Ein Sponsoringvertrag wird verhandelt

Leistung, Vergütung, Exklusivität, Aktivierung und Laufzeit sollen zusammenpassen.

Was wir für Sie tun

Klar definierte Leistungen.

01

Sponsoringverträge

Wir gestalten Leistung, Vergütung, Exklusivität, Verhalten, Aktivierung und Beendigung.

02

Bild-, Namens- & Persönlichkeitsrechte

Wir regeln Medien, Gebiet, Dauer, Freigaben und kommerzielle Nutzung.

03

Club- & Verbandsrechte

Wir grenzen persönliche Rechte von Team-, Liga- und Wettbewerbsrechten ab.

04

Marken & Content

Wir beraten zu Marke, Social Media, Kampagnen, Produktion und Weiterverwendung.

05

Schutz & Durchsetzung

Wir handeln bei unerlaubter Nutzung, Vertragsverletzung oder Reputationsrisiko.

REICHWEITE BRAUCHT PRÄZISE RECHTE

Eine Partnerschaft ist nur dann ausgewogen, wenn Leistung und Nutzung gleich klar sind.

Sichtbarkeit, Exklusivität und Content können wertvoller sein als einzelne Kampagnenzahlungen. Wir machen Reichweite und Grenzen verständlich und berücksichtigen bestehende Club-, Agentur- und Markenverträge. ---

So gehen wir vor
01

Partnerschaft und Rechte erfassen

Wir klären Personen, Marken, Medien, Gebiet, Dauer, Exklusivität und bestehende Verpflichtungen.

Mehr erfahren
02

Leistung und Konflikte ordnen

Wir priorisieren Vergütung, Aktivierung, Freigaben, Nutzung und Beendigung.

Mehr erfahren
03

Vertrag gestalten oder Rechte schützen

Wir verhandeln Bedingungen oder setzen Ansprüche bei Verletzungen um.

Mehr erfahren
Im Zusammenhang gedacht

Bild- und Persönlichkeitsrechte

Allgemeine Medien- und Persönlichkeitsrechte bilden die rechtliche Grundlage.

Markenrecht

Persönliche und Clubmarken benötigen Schutz und klare Lizenzierung.

Spieler- und Athletenverträge

Clubverträge können persönliche Werbe- und Medienrechte begrenzen.

Persönlich verantwortlich

Die passende Expertise. Die richtige Ansprechperson.

SportrechtSponsoringPersönlichkeitsrechtMarkenrecht
Wissen & Tools

Aktuelle Beiträge, Updates und Tools zum Thema.

Image RightsExklusivitätSocial MediaSponsorMarke
Drei kurze Fragen

Was sollte ein Sponsoringvertrag zur Exklusivität regeln?

Branche, Produkte, Gebiet, Medien, Ausnahmen, bestehende Partner und Folgen eines Konflikts.

Darf ein Sponsor Inhalte nach Vertragsende weiterverwenden?

Nur im vereinbarten Umfang. Archiv, Abverkauf und Entfernung sollten ausdrücklich geregelt werden.

Wie werden Club- und persönliche Bildrechte abgegrenzt?

Anhand der bestehenden Verträge, Reglemente, Auftrittssituation und konkreten Nutzung.

Ein Sponsoring oder eine kommerzielle Nutzung steht an?

Wir ordnen Leistung, Rechte und Exklusivität und schaffen klare Grenzen für die Zusammenarbeit.

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