Vermögen und Ziele verstehen
Wir erfassen Personen, Werte, Länder, bestehende Strukturen und gewünschte Wirkung.
Mehr erfahrenWir beraten Privatpersonen und Familien bei rechtlichen Fragen zu Beteiligungen, Immobilien, Stiftungen und generationenübergreifender Vermögensordnung. Nachlass, Governance und internationale Bezüge werden mitgedacht.
Eigentum, Kontrolle, Dokumente und Zuständigkeiten sollen transparent werden.
Wir ordnen Beteiligungen, Immobilien, Stiftungen, Verträge und Zuständigkeiten.
Wir beraten zu Zweck, Organisation, Organen, Vermögensbindung und Governance.
Wir entwickeln rechtliche Regeln für Information, Entscheidung, Konflikt und Generationenwechsel.
Wir verbinden Übertragung, Nachlass und Kontrolle mit persönlichen Zielen.
Wir führen Schweizer Rechtsfragen und koordinieren ausländische, steuerliche und treuhänderische Fachpersonen.
Eine Struktur ist nur sinnvoll, wenn sie zu Familie, Vermögen, Kontrolle, Zeit und gewünschter Flexibilität passt. Wir machen Bindungswirkung und Governance sichtbar, bevor langfristige Entscheidungen getroffen werden. ---
Wir erfassen Personen, Werte, Länder, bestehende Strukturen und gewünschte Wirkung.
Mehr erfahrenWir ordnen rechtliche Möglichkeiten, Bindungen, Governance und Nachfolgefolgen.
Mehr erfahrenWir erstellen Dokumente und führen die vereinbarten Fachpersonen zusammen.
Mehr erfahrenVermögensstrukturen müssen mit Testament, Erbvertrag und Pflichtteilen übereinstimmen.
Stiftungszweck, Organe und Aufsicht benötigen eine rechtlich tragfähige Organisation.
Bank-, Steuer- und Treuhandfragen können für Aufbau und laufende Verwaltung relevant sein.
Nein. Zweck, Bindungswirkung, Kosten, Aufsicht, Flexibilität und Alternativen müssen sorgfältig verglichen werden.
Der Schwerpunkt liegt auf rechtlicher Struktur und Koordination. Anlageberatung wird nur durch dafür zuständige Fachpersonen erbracht.
Schweizer Rechtsfragen werden bearbeitet und ausländische Fachpersonen bei Bedarf koordiniert.
Wir verbinden Zweck, Governance, Nachfolge und internationale Zusammenhänge zu einer rechtlich tragfähigen Ordnung.
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